Die Umsetzung der gesetzlich geforderten Wärmeplanung wird eine
spannende Aufgabe für alle Beteiligten. Langjährige Erfahrung im
Themenbereich Energie, erneuerbare Energieerzeugung, Netze sind
Grundvoraussetzungen für eine praktikable Wärmeplanung.
Feingefühl für die örtlichen Besonderheiten und
Entwicklungspotentiale wird die Wärmeplanung
aus der theoretischen Betrachtung in die Praxis transferieren.
So ist das zentrale Ziel, die CO2 Neutralität zu erreichen,
tatsächlich möglich zu erreichen.
Gerne stellen wir
uns in den Dienst und die Interessen der kommunalen Verwaltung,
der Versorgungsunternehmen, der lokalen Wohnungswirtschaft und
der Gewerbe-/ Industrie vor Ort. Unser Blick auf die
Gesamtsituation, wirtschaftliche und soziologisch akzeptable
Planungen und die
langjährige Erfahrung im Bereich erneuerbarer
Energieprojekte
dürfte Ihnen eine gute Unterstützung sein.
Doc4energy
GmbH ist eine Firma vom Ingenieurbüro Dr. Vossieck und Partner,
seid 1979 mit alternativen Energieerzeugungen und effizienten
Energiesystemen vertraut.
Räumliche Analyse von Bedarf und Potenzialen.
Beachtung
von technisch-wirtschaftlichen Machbarkeiten
Berücksichtigung des Pariser Abkommens, spezifischer Landesgesetze und regionaler Städteplanung
Untersuchung verschiedener Energiemöglichkeiten wie
Biomasse, Abwärme, Geothermie, Solarthermie.
Involvierung verschiedener Behörden, Unternehmen und
Experten.
Mit Bauleitplänen oder Satzungen, Koordination mit
Stadtwerken/Versorgungsunternehmen.
Sammlung und Gewichtung von Konzepten, Entwicklungs- und
Dekarbonisierungsfahrpläne.
Städteplanung und Entwicklung sind wichtige Faktoren der
Wärmeplanung. Die bestehenden Netze und Versorgungsarten der
örtlichen und -auf Wunsch- der umliegenden Versorger sind
einzubinden. Große Unternehmen mit Einspar- und Wärme-/
Kältenutzungspotentialen spielen ebenso eine bedeutende Rolle
in der Wärmeplanung, wie die Wohnungswirtschaft. Natürlich
werden auch die Einfamilienhausbesitzer in die Planung
einbezogen und
sinnvolle, akzeptable Vorschläge
eingebaut.
Sofern Sie als verantwortliche Person
für Wärmeplanung keine Ressourcen für eine Koordinatorenstelle
haben, bieten wir Ihnen gerne diese wichtige Personalie aus
unserem Team an. Wir bemühen uns, die Kommune soweit
sinnvoll und erwünscht zu entlasten und
werden die vorhandenen Datenbasen und politisch gewollten
Entwicklungen sorgfältig analysieren und in die Planung
einbeziehen. Selbstverständlich arbeiten wir auch gerne unter
der Koordination Ihrer Wahl.
Das Einhalten von Klimaschutzzielen und Gesetzen kann
kompliziert sein. Wir erarbeiten eine komplette Strategie zur
Implementierung erneuerbarer Wärmequellen bis 2045, damit Sie
sich darauf verlassen können, dass alles rechtzeitig und im
Einklang mit den Vorgaben erledigt wird.
Von der ersten Ideensammlung bis zur konkreten Vorplanung der
Versorgungsarten – wir berücksichtigen alle relevanten
Stakeholder und Fachleute und übernehmen den gesamten
Planungsprozess für Sie.
Wir analysieren den lokalen Bedarf und die verfügbaren
Potenziale, wie Biomasse und Solarthermie, um die Machbarkeit
von Neubau- und Ausbauprojekten zu bewerten. Sie müssen sich
nicht mit technischen oder wirtschaftlichen Details befassen;
das übernehmen wir für Sie.
Sammlung und Sichtung der Interessen kommunaler und
unternehmerischer Entscheider und Unternehmen
Empfehlung:
Koordinator mit gutem Draht zu Stakeholdern oder
externer Planer mit Vollmacht und
Datenschutzverpflichtungen
Aufgabe der Kommune:
Transformationsprozess umsetzten
Mittel der Kommune:
baurechtliche Instrumente (B-Plan, FN-Plan,
Satzungen), Gestattungsverträge (Anschluß- und
Benutzungszwang)
Empfehlung:
Transparente Prozesse,
Öffentlichkeitsbeteiligung, innovative Konzepte mit
Vorbildcharachter, frühzeitige Integration kommunaler
Gremien und Unternehmen (kommunale Gebäude,
Genossenschaften, etc.), Einbeziehung von Klimamodellen
(Stadtklima, Frischluftschneisen, etc), Kältebedarf, CO2
Bilanz auf kommunaler Ebene, Vollkostenvergleich
(Invest, Betrieb, Maintainance, Ersatzbeschaffung,
Controlling)
Besondere Anforderungen:
Großabnehmer, zeitliche Vorgaben vom Gesetzgeber,
Genehmigungsprozesse, Finanzierungs-/ Förderungsmittel,
Akzeptanz der Bevölkerung, Verfügbarkeit von
Planern/Handwerkern
Hilfen:
Wärmekataster der Länder (nicht in allen
Bundesländern verfügbar)
Erfassung des Wärmebedarfs und übersichtliche
Darstellung (kommunale Gesamtübersicht, Blockübersicht,
Gebäudeübersicht, Straßenübersicht/Liniendichte)
Empfehlung:
Geographisches Informationssystem,
Bestandsauflistung (Alter, Größe, Zustand,
Energieträger, Wärmeerzeuger, etc.)
Erfassung und Darstellung der Wärmeversorgungsart
Empfehlung:
GIS-Darstellung der Netze (Gas, Wärme),
Abwärmeerzeuger, Speicher, Wärmequellen der nicht
netzgebundenen Objekte (Bez.Schornsteinfeger,
E-Versorger)
Entwicklung der Wärmeversorgung
Notwendig:
Abschätzung des Wärmebedarfs (energetische
Sanierung, PV, Wärmepumpen, etc)
Eingrenzung der
Gebiete, die NICHT über Netze abgedeckt werden
Klärung
wie bestehende Gasnetze für Methan und/oder Wasserstoff
genutzt werden können
Ausbaumöglichkeiten
Gasnetze
Prognose der möglichen erneuerbaren
Energieerzeugung (Strom, Gas, Wärme) mit
Flächenbedarf
Einbeziehung von Großabnehmern,
Industrioe- und Gewerbegebieten, Wohnbaukomplexen/
-quartieren
Sinnvoll:
Zeiträume abschätzen, Entwicklungen und
Strategien von Bund und Ländern einbeziehen (bereits
beschlossene und mögliche zukünftige), demographische
Entwicklungsprognosen, Entwicklung Wohnugnsgrößen und
Ausstattung, Verfügbarkeiten von Mensch und Material,
Klimaentwicklung, Entwicklung von Produktionsprozessen
und deren Energieform und Bedarf
Grobplanung
der Wärmeleitplanung nach Versorgungsart:
Einteilung
in Gebiete Wärmenetz, Gas, Einzelversorgung
Prognose zukünftige Entwicklung
Notwendig:
Einschätzung des zukünftigen Wärme- und
Kältebedarfs unter Einbeziehung der zukünftig
vorgesehenen Wärmenetze, Abwärmequellen, Quellen
erneuerbarer Energie, Nutzung der Gasnetze für
Wasserstoff/ Biomethan, Optimierung der
Verbrauchsgewohnheiten, Medientemperaturen und
Leckagen/hydraulische Verluste, Bedarf der Großabnehmer,
energiepolitische Strategien
Sinnvoll:
Ermittlung und Einbeziehung von demographischen
und wirtschaftsfaktischen Entwicklungen,
Verfügbarkeiten, anzunehmenden baulichen Entwicklungen
in kommunal, industriell , gewerblich und
wohnwirtschaftlich genutzten Objekten,
verkehrsplanerischen Fakten und
Entwicklungsmöglichkeiten, Nutzung der Solarkataster
Empfehlung:
Betrachtung der Faktoren Zeit, Finanzmittel und
Ressourcen (HR und Verfügbarkeit von Technologie und
Handwerklicher Umsetzbarkeit),
Genehmigungszeiträume
Vorplanung der Versorgungsarten
Notwendig:
Einteilung der Kommune in Gebiete nach
Versorgungsart (Netz, Einzelerzeuger)
Wärme-/
Kältebedarf
bestehende und geplante Netze Gas/
Wasserstoff/ Methan
Anschlußquoten ist und
zukünftig
Abwärmequellen ist und zukünftig
Entwicklung
PV-Anlagen, Geothermie und Windkraft
Potentiale
durch Erneuerung der Wärme-/
Kälteerzeugungstechnologie
Entwicklung CO2
Emissionen unter Berücksichtigung der Prognosen
Auswahlkriterien der zu empfehlenden Wärme-/
Kältequellen und Infrastrukturen
Notwendig:
Gewichtung der
CO2 Bilanz (Ökologie,
Ressourcen, Wiederverwertbarkeit, Lebensdauer,
Wartungsaufwand= kompletter Footprint)
Akzeptanz
(Politik, Bevölkerung, Unternehmer, Berater)
Wirtschaftlichkeit
(Verfügbarkeit HR und Material, Genehmigungszeiträume,
Maintainance, Lebenszyklus, CO2 Zertifikate)
Versorgungssicherheit
(Verfügbarkeit Brennstoff/Energiequelle, politische
Abhängigkeiten, Fehler-/ Störungswarscheinlichkeiten,
know-how)
Betrachtung und Bewertung bestehender und
zukünftig erwarteter Netzstruktur Gas, Wärme, Strom
Check
der Auslastung von Erzeugungssytem und Netz unter
Bedarfsgesichtspunkt und kritischen Netzbereichen
Anschlußbereitschaft,
potentieller Zeitrahmen, Verlauf mit Anforderungen
(Topografisch/geologisch und rechtlicher
Anforderungen/Grundstücksnutzung)
Sinnvoll:
Enge
Zusammenarbeit mit Stadtwerken/ Wärmeversorgern,
Optimierung der Temperaturniveaus, Minimierung von
Verlusten, Check welche Großabnehmer auf Wasserstoff
umstellen können und möchten
Möglich:
Erneuerbare
Gasarten in die Prüfung einbeziehen
Mögliche
Ertüchtigung vorhandener Gasnetze zur Lieferung von
Wasserstoff
und/n oder erneuerbaren Gasen
Prüfung
von Power-to-Gas-Anlagen
Prüfung von
Energiespeichersystemen/ Batteriespeichern
Einbeziehung
der verkehrsbedingten Energiebedarfe (ÖNV, sonstiger
Verkehr,
Straßenbeleuchtung, Ampeln, etc.)
Auswahlkriterien
der zu empfehlenden Stromnetze und Infrastrukturen
Notwendig:
Check der bestehenden Netze, Betrachtung der
Netzentwicklungspläne (NEP), Prognose des Bedarfs und
der dezentralen Quellen
Prüfung der
Netzkapüaizitäten nach Quartieren, Großabnehmern/
Erzeugern, möglicher zukünftiger Großeorerzeuger
(Windkraft, BHKW, Freifeld-PV) mit Betrachtung der
Spitzenlasten und örtlichen Besonderheiten
(Solarkataster, Windkraft, Batteriestandorte,
Power-to-Gas-Optionen, Nutzung von Überkapazitäten)
Sinnvoll:
Kosten und Zeitprognose Ertüchtigung der
Stromnetzinfrastruktur (Leitungen, Umspannungsstationen,
Leitungswege zu Abnahme-/Verteilerknoten
Sonderpunkt:
Einbeziehung und Betrachtung der GESAMTEN
infrastrukturellen geplanten und zukünftig erwarteten
Maßnahmen, insbesondere im Tiefbausektor (Kanalbau,
-sanierung, Glasfasernetz, Strom-, Gas-
Wassernetzwartung und Ausbau), die Koordination der
Arbeiten der Gewerke und Systeme kann zu erheblichen
Kosten- und Zeiterspranissen führen, sowie die Akzeptanz
erheblich erhöhen
Zielentwicklung
Notwendig:
Klare Darstellung der sinnvollen,
wahrscheinlichen und tatsächlich möglich erscheinenden
Strategie. Die Darstellung von Milestones zur Umsetzung
bis zur Klimaneutralität wird gebietsbezogen entwickelt
und unter Berücksichtigung der zuvor recherchierten
Faktoren aufgelistet
Quartiersentwicklung
Einbeziehung
von Stadtentwicklungskonzepten (Prioisierungen, mögliche
Konflikte: CO2 Auswirkungen, Sanierungsfolgen,
Netzausbau/ -restrukturierung, Nutzung
sonnenenergetischer Potentiale, Optimierung von
Flächennutzung zugunsten von klimaschonenden Verfahren
und Nutzungen)
Sinnvoll:
Bewertungskonzept (Diskurs mit Stakeholdern zur
Findung des akzeptierten und umsetzbaren „best-off“
Vorschlags mit daraus folgendem Ablaufplan,
transparenter Aufschlüsselung der Maßnahmen nach Gebiet,
Größe, Wärmebedarfsdichte, Wärmebedarf, aktueller
Versorgungsstand, Netzbestand im Gebiet und in der Nähe,
Nutzung der Netze, Flächen für PV und Windkraft,
Großkunden) mit Dokumentation und Tabelle mit
Zeitrahmen
Klärung von möglichen Synergien
mit Nachbarkommunen
Umsetzung
Notwendig:
Das konkret aus den Zielvorschlägen benannte
Umsetzungsziel ist auf Basis eines Bewertungskonzepts zu
verfeinern. Die Fachabteilungen und fachplanerischen
Vorgaben sind zu koordinieren und einzuordnen. Die
Koordination kann ein kommunaler Mitarbeiter oder das
externe Planungsbüro übernehmen, entsprechende
Kompetenzen sind zu definieren.
Zur
Erarbeitung eines groben Bauzeitenplans mit MileStones
sind zu bewerten: Planungsleistungen,
Unternehmenskapazitäten, Lieferbarkeit von Komponenten,
Eingriffstiefe in den Bestand, Vorgaben der
Stadtplanung, Unterstützungswille der Politik, der
Bürger und Unternehmer
Sinnvoll:
Differenzierung der Maßnahmen in Gewerke und
Regionen: Gebiete bestehender Wärmenetze (Wärmeerzeuger,
energiesparende Betriebsbedingungen), Gebiete die für
neue Wärmenetze geeignet erscheinen (ökologische und
ökonomische Sinnhaftigkeit), Gebiete mit Gasnetzen,
Gebiete mit Einzelwärmeversorgung, Energiesparmaßnahmen,
Wärmepumpen und PV-Anlagen
Infrastrukturoptimierung,
Einsparpotentiale benennen
Finanzierung
Klärung der je nach Bundesland
unterschiedlichen Finanzierungs- und
Fördermöglichkeiten
Förderung über die
Kommunalrichtlinie
Seit dem 1. November 2022 ist
die Novellierung der „Kommunalrichtlinie“5 des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
in Kraft, die die freiwillige kommunale Wärmeplanung als
neuen Förderschwerpunkt enthält. Die Förderbedingungen
sind sehr attraktiv: Bis zum 31. Dezember 2023 können
Kommunen für diesen Schwerpunkt 90 Prozent Förderung
erhalten, finanzschwache Kommunen sogar 100 Prozent. Ab
2024 sinken die Fördersätze auf 60 bzw. 80 Prozent.
Gefördert wird die Erstellung kommunaler Wärmepläne
durch fachkundige externe Dienstleistende. Voraussetzung
für eine Förderung ist, dass noch kein Fokus- oder
Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und
Kältenutzung vorliegt bzw. eine kreisangehörige Kommune
noch nicht an entsprechenden Konzepten des Landkreises
beteiligt war. Antragsberechtigt sind Kommunen, d. h.
Gemeinden und Städte, und kommunale Zusammenschlüsse.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Ein weiteres relevantes Förderprogramm ist die
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW- BAFA –
Bundesministerium für Wirtschaft und Außenkontrolle. (o.
D.). Bundesförderung für effiziente Wärmenetze).
)des
Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die BEW ist seit dem 15.9.2022 in Kraft und unterstützt
den Bau neuer Wärmenetze mit mindestens 75 Prozent
erneuerbaren Energien und die Dekarbonisierung
bestehender Netze. Bis 2026 stehen drei Milliarden Euro
zur Verfügung. Die Förderung untergliedert sich in vier
Module, die zeitlich aufeinander aufbauen – von der
Planung bis zur Umsetzung.
Das Kompetenzzentrum
Kommunale Wärmewende in Halle (KWW) und diverse
Landes-Energieagenturen bieten aktuelle Informationen
an. Eine allgemeine Übersicht der aktuell nutzbaren
Förderungen bietet die Förderdatenbank des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Foerderprogramme/foerderprogramme.html
Welche Planer/ Ingenieurbüros sind als
externe Planungspartner geeignet:
- Erfahrung im
Bereich Energieerzeugung und Energienetze
-
Planungserfahrung erneuerbare Energieerzeugung
-
Erfahrung in Koordination und ausgleichender Beratung
mit unterschiedlichen Interessengruppen
- Geeignet
gesamtheitliche Lösungsvorschläge unter Einbeziehung
komplexer Datenerfassung und kontroversen
Inselinteressen zu erarbeiten
- harmonische
Teamzusammensetzung mit der Bereitschaft
unterschiedliche Charaktere und Vorstellungen
koordinieren zu können
- Interdisziplinärer Blick, zielorientiert mit
fachlicher und methodischer Ausrichtung arbeitend
Planungsbüros
werden nach HOAI vergütet.